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Fr, 15. November 2024

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Nebenkostenabrechnung für Vermieter

 von Matthias Nöllke

ISBN: 9,78E+12
Systematik: C 322.1
Verlag: Haufe Verlag
Erscheinungsjahr: 2011
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C 322.1
Nöllke, Matthias:
Nebenkostenabrechnung für Vermieter [Elektronische Ressource] / Matthias Nöllke. - 5. Aufl. - [s.l.] : Haufe Verlag, 2011, Online Ressource (PDF, 1629 KB, 178 S.)

ISBN 9,78E+12 (print)

ONLINEBIBLIOTHEK ; E-MEDIEN ; MIETE ; VERMIETUNG ; MIETNEBENKOSTEN ; NEBENKOSTEN

Die Nebenkostenabrechnung schnell, einfach und rechtssicher erstellen ? wer möchte das als Vermieter nicht? Dieser Ratgeber hilft Ihnen und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden und Auseinandersetzungen mit Ihren Mietern umgehen. INHALT - Umlagefähige Kosten: Von der Grundsteuer bis zu den Verbrauchskosten - welche Betriebskosten Sie auf den Mieter umlegen können. - Mietvertragsklauseln: Was Sie im Mietvertrag regeln und wie Sie bei unwirksamen Vereinbarungen vorgehen können. - Die neue Heizkostenverordnung: rechtliche Grundlagen zur Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen.Die Nebenkostenabrechnung schnell, einfach und rechtssicher erstellen ? wer möchte das als Vermieter nicht? Dieser Ratgeber hilft Ihnen und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden und Auseinandersetzungen mit Ihren Mietern umgehen.IM MIETVERTRAG SCHAFFEN SIE DIE GRUNDLAGE Viele Vermieter sind erstaunt, wenn sie erfahren: Von Haus aus haben sie keineswegs Anspruch auf Zahlung von Nebenkosten. Denn gesetzlich gelten die Nebenkosten als Teil der Miete. Aus Vermietersicht leuchtet das nicht unmittelbar ein. Immerhin sind die Neben- oder Betriebskosten für ihn ja keine Einkünfte, sondern ein ?durchlaufender Posten'. Die Kosten und Aufwendungen, die durch den Gebrauch der Mietsache laufend entstehen, etwa die kommunalen Gebühren für Abwasser oder die Müllabfuhr, werden an den Mieter weitergegeben. Der Vermieter tritt in Vorleistung und holt sich das Geld von seinem Mieter wieder zurück. Das ist die zwingende Logik. Für diese Vorgehensweise muss jedoch eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden - und zwar im Mietvertrag. Nachträgliche Übereinkünfte haben demgegenüber keinen Bestand. Fazit: Wenn in Ihrem Mietvertrag keine wirksame Betriebskostenvereinbarung enthalten ist, können Sie keine Nebenkosten auf Ihren Mieter umlegen - mit Ausnahme der Strom-, Heiz- und Warmwasserkosten. Für diese gelten besondere Regelungen, auf die wir später noch zu sprechen kommen (siehe ab ? S. 119). Alle anderen Kosten sind - wie unserem Beispiel - tatsächlich bereits mit der Miete abgegolten (vgl. LG Hagen WM 1987, S. 161)! WANN MUSS IHR MIETER KEINE NEBENKOSTEN BEZAHLEN?Es wäre eine böse Überraschung, doch vielleicht ist Ihr Mieter gar nicht verpflichtet, die Nebenkosten zu übernehmen. Sehen Sie sich Ihren Mietvertrag an. In den folgenden Fällen müssen Sie die Nebenkosten (außer den Strom-, Heiz- und Warmwasserkosten) selbst tragen: - Sie haben mit Ihrem Mieter keinen schriftlichen Mietvertrag geschlossen. Sie können also nicht hieb- und stichfest belegen, was Sie mit Ihrem Mieter hinsichtlich der Nebenkosten vereinbart haben. - Im Formularmietvertrag haben Sie die Felder, die für die Nebenkosten vorgesehen sind, nicht ausgefüllt. Dies wird nicht etwa als Indiz gewertet, dass in diesem Punkt noch Klärungsbedarf besteht, sondern dass der Vermieter keine Nebenkosten erhebt. - Die Vereinbarungen im Mietvertrag sind missverständlich, ungenau oder verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden mitunter recht strenge Maßstäbe angelegt. Für Ihren Mieter muss klar und deutlich ersichtlich sein, welche Kosten auf ihn zukommen. Und Sie dürfen keine Vereinbarungen treffen, die den Mieter unangemessen benachteiligen.Die Nebenkostenabrechnung schnell, einfach und rechtssicher erstellen ? wer möchte das als Vermieter nicht? Dieser Ratgeber hilft Ihnen und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden und Auseinandersetzungen mit Ihren Mietern umgehen. INHALT - Umlagefähige Kosten: Von der Grundsteuer bis zu den Verbrauchskosten - welche Betriebskosten Sie auf den Mieter umlegen können. - Mietvertragsklauseln: Was Sie im Mietvertrag regeln und wie Sie bei unwirksamen Vereinbarungen vorgehen können. - Die neue Heizkostenverordnung: rechtliche Grundlagen zur Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen.