Kinderbetreuung: So setzen Sie die Kosten richtig ab
ISBN: 9,78E+12
Systematik: B 423
Verlag: akademische arbeitsgemeinschaft verlag
Erscheinungsjahr: 2013
Schlagworte:
B 423
Kinderbetreuung: So setzen Sie die Kosten richtig ab [Elektronische Ressource]. - 1. Aufl. - [s.l.] : akademische arbeitsgemeinschaft verlag, 2013, Online Ressource (PDF, 763 KB, 16 S.)
ISBN 9,78E+12 (print)
ONLINEBIBLIOTHEK ; E-MEDIEN ; KINDERBETREUUNG
Gehen Sie arbeiten, machen Sie eine Ausbildung oder sind Sie krank, brauchen Sie jemanden, der sich um Ihr Kind kümmert. Das können zum Beispiel die Großeltern sein, eine Freundin, eine Tagesmutter, der Kindergarten oder ein Hort. Entstehen Ihnen durch die Betreuung Ihres Kindes Kosten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Kinderbetreuungskosten sind ab 2012 immer 'nur' als Sonderausgaben abziehbar. Dies gilt auch, wenn die Kosten bei Ihnen wegen Ihrer Erwerbstätigkeit anfallen. Dies war von 2006 bis 2011 anders. In diesen Jahren konnten die dafür anfallenden Kosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Der Abzug der Kosten als Sonderausgaben kann im Einzelfall schlechter sein als der Abzug wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten. In diesem Buch erfahren Sie, was Sie dann tun können.